Allgemeine Geschäftsbedingungen

0. Präambel
1. Die nachfolgenden AGB gelten ausschließlich für die Geschäftsbeziehungen von Fairdirect e.V. mit seinen Spendenempfängern.
2. Abweichende Regelungen gelten nur, soweit sie von uns im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden.

1. Vertragsschluss
1. Bei Bestätigungen von Bestellanfragen auf sachspendenbörse.org kommt der Vertrag zustande mit Fairdirect e.V., Konrad- Becker- Strasse, 35102 Lohra, Deutschland.
2. Der Betreiber von sachspendenbörse.org, Fairdirect e.V. Konrad-Becker-Str. 11, 35102 Lohra, E-Mail mail@fairdirect.org wird nicht Vertragspartner.
3. Die vom potenziellen Spendenempfänger gesendete Bestellanfrage ist ein bindendes Angebot, an das dieser zwei Wochen gebunden ist. Der Vertrag kommt erst durch eine Bestellbestätigungsmail über Sachspendenbörse oder spätestens mit Erhalt der gespendeten Ware zustande. Der Erhalt einer Bestellanfrage- Bestätigung stellt noch keine Annahme der Bestellanfrage dar, Sachspendenbörse muss diese erst bestätigen.

2. Preise, Versand, Nachweispflichten und Abholung
1. Die Abgabe aller eingestellten Spenden erfolgt kostenlos
2. Alle gesetzlich geforderten Pflichten zur ordnungsgemäßen Behandlung (z.B. Einhaltung/ Nachweis der lückenlosen Kühlkette etc.) der Spenden gehen zum Zeitpunkt der Abholung/ des Versandes der Spende bei dem Spender vom Spender an den Kunden über.
3. Kann der Kunde die Spende nicht selbst beim Spender abholen, ist er verpflichtet sich selbst um den Versand zu kümmern. Die Sachspendenbörse stellt hierfür, als eine kostengünstige Option, eine Transportbörse bereit. 4. Generell ist der Spendenempfänger alleine für die Abholung der Sachspende bei Fairdirect e.V. zuständig. Die Abholung muss mit Fairdirect e.V. abgesprochen werden. Optional kann Fairdirect e.V. einen kostenpflichtigen Versand anbieten. Versandkosten können Sie dann der folgenden Versandkostenaufstellung entnehmen.

5. Die Abholung der Sachspende bei Fairdirect e.V. muss spätestens nach 14 Tagen erfolgt sein.

3. Widerrufrecht
1. Alle Spendenempfänger (ausschließlich gemeinnützige Organisationen und Secondfood- Produzenten) auf dem Sachspendenbörse- Onlinespendenmarktplatz sind nach §14BGB Unternehmer. Diese mussten einen entsprechenden Nachweis im Registrierungsprozesses ihres Sachspendenbörse- Nutzerkontos erbringen. Daher entfällt das Widerrufsrecht.

4. Zahlung, Fälligkeit und Verzug
1. Fallen Versandkosten an, werden diese mit der Annahme der Bestellanfrage durch den Spender fällig.
2. Die Zahlung der dann anfallenden Versandkosten erfolgt durch den Spendenempfänger über den Sachspendenbörse-Treuhandservice, per Vorabüberweisung oder per Sofortüberweisung. Sachspendenbörse behält sich vor einzelne Zahlungsarten auszuschließen.

5. Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur vollständigen Abholung/ dem vollständigen Versand der Sachspende bleibt diese im Eigentum von Fairdirect e.V.. Vor Übergang des Eigentums darf der Spendenempfänger nicht über die Ware verfügen.

6. Haftung
1. Aufgrund der unentgeltlichen Abgabe gilt in der Regel das Schenkungsrecht. Schadenersatz für Sachmängel ist hiernach vom Fairdirect e.V., seine gesetzlichen Vertreter und seine Erfüllungsgehilfen bei arglistigem Verschweigen eines Fehlers zu leisten (§516, §524 BGB).
2. Unabhängig vom Grad des Verschuldens bleibt eine etwaige Haftung im Falle arglistigen Verschweigen eines Mangels, aus der Übernahme einer Garantie oder nach dem Produkthaftungsgesetz unberührt.

3. Ansprüche des Kunden wegen Sachmängeln der Ware verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen.

7. Schlussbestimmungen
1. Es findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.
2. Erfüllungsort ist Lohra, Deutschland.
3. Lohra, Deutschland ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten.
4. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für Aufhebung, Änderung und Ergänzung dieser Schriftformklausel.
5. Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sind, wird hierdurch die Wirksamkeit dieser AGB im Übrigen nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich die unwirksame Klausel durch eine Regelung zu ersetzen, welche der gewollten wirtschaftlich am nächsten kommt.